US-Versicherungsschutz- Obacht!

Nachfolgend  die wichtigsten Punkte, die Gegenstand einer Prüfung sein sollten, wenn  es um US-rechtliche Versicherungsthemen und einer Abstimmung der deutschen Versicherung auf die USA geht.

Doppelberechnung. Bei einer vorhandenen US-Gesellschaft kann es sein, dass Umsätze in den USA doppelt abgerechnet werden. Zum einen erhebt der deutsche Versicherer einen Prämiensatz für Exporte über die Tochtergesellschaft in die USA. Darüber hinaus wird lokal in den USA erneut ein Prämiensatz erhoben für Umsätze der Tochter an Dritte. Dies kann auch in anderen Ländern passieren, jedoch ist dieser Effekt in den USA aufgrund der deutlich höheren Prämiensätze und Mindestprämien gravierender. Hier lässt sich durch eine zentrale Steuerung aller Aktivitäten durch die auch im US.Geschäft erfahrene Firma Hörtkorn eine Menge Geld sparen.

Nicht versicherte Teilbereiche. Immer wieder entdecken wir erhebliche Deckungslücken insbesondere bei der Mitversicherung von US-Risiken. Viele Versicherer bieten nach wie vor, zumeist aus Gründen fehlender Rückversicherung, keinen Versicherungsschutz für USA-Gesellschaften im Rahmen der deutschen Verträge an. Dies betrifft alle Sparten, kann aber insbesondere im Haftpflichtbereich sehr gefährlich sein (Personenschaden, Rückrufkosten, D&O, etc.). Eine professionelle Analyse aller weltweit bestehenden Deckungen ist oftmals dringend erforderlich.

Compliance. Das Thema gewinnt auch im Mittelstand immer mehr an Bedeutung. Es ist daher sehr wichtig zu überprüfen, ob eine Mitversicherung einer lokalen US-Gesellschaft im Rahmen deutscher Verträge überhaupt zulässig ist. Dies gilt auch für alle anderen Länder. 

Versicherungssteuer. Dies ist ein sehr komplexes und kompliziertes Thema. Grundsätzlich sind Versicherer mit einer Geschäftszulassung innerhalb der EU verpflichtet, die jeweilige Versicherungssteuer bezogen auf die Belegenheit des Risikos innerhalb der EU zu erheben und an die jeweilige Landesbehörde abzuführen. Außerhalb der EU, speziell in den USA, sieht die Welt schon anders aus. Unterstellt, dass eine sogenannte „non-admitted insurance“ überhaupt „compliant“ ist, ist der Kunde selbst für die Abführung der anteiligen Versicherungssteuer in den USA verantwortlich. Das wird oftmals nach unserer Beobachtung mangels Kontrolle jedoch nur in den seltensten Fällen so gehandhabt. Hier der korrekte Weg:

Für stationäre USA-Risiken findet die sog. US Federal Excise Tax (FET) Anwendung. Die FET ist eine Steuer, die auf mitversicherte stationäre USA-Risiken in ausländischen Versicherungsverträgen erhoben wird. Der FET Steuersatz beträgt dabei
– 4% für die Versicherungssparten Haftpflicht, Sach und Transport,
– 1% für die Versicherungssparten Leben, Kranken, Unfall und Rentenversicherung sowie Rückversicherungen.

Für die Erhebung und Abführung der Versicherungssteuer ist, wie bereits ausgeführt, nicht der Versicherer sondern in diesem Fall in letzter Konsequenz der Prämienzahler, also der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich. Dies wurde von der USA-Behörde Internal Revenue Service (IRS) im November 2002 so festgelegt. Dieser muss dabei vierteljährlich das sog. Formular 720 ausfüllen. Das Formular und die dazugehörige Anleitung können online abgerufen werden auf der Internetseite der IRS http://www.irs.gov/formspubs/index.html. Nach geltendem US-Recht sind aber auch alle anderen Glieder in der Prämienzahlungskette für die Abführung der FET nachrangig mitverantwortlich, also insbesondere der Versicherer, aber auch der Versicherungsmakler oder Inkassobeauftragte. Ferner fordert das US-Steuerrecht eine mindestens 3-jährige Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Versicherungsunterlagen.

Natürlich gibt es noch weitere Besonderheiten bei der Versicherung von US-Risiken. Obige Ausführungen sollen Ihnen nur einen „Geschmack“ auf die Komplexität geben und Sie für diesen wichtigen Baustein im Rahmen des US.Markteintritts sensibilisieren.

NIETZER & HÄUSLER kooperiert mit dem unabhängigen Versicherungsmakler – unter den Top Ten in Deutschland – Dr. Friedrich E. Hörtkorn, Heilbronn (http://www.dr-hoertkorn.de). Mit der Firma Hörtkorn arbeiten wir seit vielen Jahren im Bereich der Schnittestelle „Haftungsreduzierung USA-Deutschland“ zusammen. Neuerdings kann die Firma Hörtkorn über den NIETZER & HÄUSLER bekannten renommierten und alteingesessenen US.Versicherungsmakler Johnson, Kendall & Johnson, Philadelphia, maßgeschneiderte Konzepte für die USA bieten.


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