Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob aus Deutschland heraus Firmengründungen in den USA gemacht werden können, oder ob es eines in USA ansässigen Anwaltes bedarf. Nein, es bedarf keines Anwaltes vor Ort; ein mit dem US Recht vertrauter deutscher Anwalt, der möglichst auch noch eine US-Zulassung und entsprechende Referenzen besitzt, kann von Deutschland heraus tätig werden, aufwendige Reisen entfallen. So erledigt zum Beispiel die für die US-rechtlichen Inhalte dieses US-Blogs verantwortliche Wirtschaftskanzlei NIETZER & HÄUSLER alle Formalitäten, führt die Gründer durch die (Un)Tiefen des US-Rechtssystems, kümmert sich um das Corporate Housekeeping, bereitet alle Gesellschafterbeschlüsse vor, beantragt die Steuernummer und koordiniert einwanderungs-, steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte eines US-Markteintritts.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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